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21. Schutzberechtigte Person in Deutschland  
Schutzberechtigte Person in Deutschland Die nachstehenden Ausführungen zu den Voraussetzungen des Familiennachzugs beziehen sich auf folgende international schutzberechtigte Personen (im Familiennach  
22. Nachzugsberechtigte Familienangehörige  
Nachzugsberechtigte Familienangehörige Ein Anspruch auf Familiennachzug besteht nach Maßgabe des AufenthG grundsätzlich nur für Mitglieder der Kernfamilie. Hierunter versteht das AufenthG: Ehegat  
23. Begriffsbestimmungen  
Begriffsbestimmungen Um zu bestimmen, wer nach Maßgabe des AufenthG welches Nachzugsrecht besitzt, ist es wichtig, zunächst die Begrifflichkeiten des AufenthG zu verstehen und die verwandtschaftliche  
24. Personen ohne Nachzugsrecht nach dem AufenthG  
Personen ohne Nachzugsrecht nach dem AufenthG Befindet sich die hier lebende Person noch im Asylverfahren, kommt eine Familienzusammenführung nach Maßgabe des AufenthG nicht in Betracht. Zu bestehend  
25. Vereinfachter Familiennachzug zu Schutzberechtigten  
Vereinfachter Nachzug zu Schutzberechtigten („Privilegierung“) Für den Familiennachzug zu Schutzberechtigten macht das Gesetz eine solche ausdrückliche Ausnahme (sogenannter privilegierter Familienna  
26. Ehegattennachzug  
Ehegattennachzug (§ 30 AufenthG) Der Ehegattennachzug zu Drittstaatsangehörigen richtet sich nach den §§ 27, 29, 30 AufenthG. Die in Deutschland lebende Person muss über eine Aufenthaltserlaubnis  
27. Nachzug des minderjährigen, unverheirateten Kindes  
Nachzug des minderjährigen, unverheirateten Kindes (§ 32 AufenthG) Der Kindernachzug zu Drittstaatsangehörigen richtet sich nach den §§ 27, 29, 32 AufenthG. Für ein minderjähriges und unverheiratet  
28. Besondere Erteilungsvoraussetzungen  
Besondere Erteilungsvoraussetzungen beim Nachzug bestimmter Familienangehöriger Je nachdem in welcher verwandtschaftlichen Beziehung das den Nachzug begehrende Familienmitglied zur in Deutschland auf  
29. Aufnahme aus völkerrechtlichen und dringenden humanitären Gründen  
Aufnahme aus völkerrechtlichen und dringenden humanitären Gründen (§ 22 Satz 1 AufenthG) § 22 AufenthG ist eine der wenigen Normen im Aufenthaltsgesetz nach der besonders schutzbedürftige Personen be  
30. Nachzug sonstiger Familienangehöriger  
Nachzug sonstiger Familienangehöriger (36 Abs. 2 AufenthG) Soweit ein Nachzug unter den vorbezeichneten Regelungen ausscheidet, kommt eine Zusammenführung „sonstiger Familienangehöriger“ mit der in D  
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