Nach Schließung der Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen in Kabul und Masar-e-Sharif wurde die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Visaanträgen zur Familienzusammenführung von afghanischen Staatsangehörigen an die Auslandsvertretungen in Neu Delhi und Islamabad übertragen.
Familienangehörige einer in Deutschland lebenden schutzberechtigten Person, der die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde und ein Visum zum Zweck des Familiennachzug begehren, müssen sich zunächst in die Warteliste für Neuanträge zur Familienzusammenführung auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Kabul eintragen.
Im Rahmen dieser Eintragung muss angegeben werden, an welcher Auslandsvertretung ein Antrag gestellt werden soll und darauf hingewiesen, dass eine nachträgliche Änderung dieser Angabe nicht möglich sei. Pro Familie genügt es, einen Termin zu buchen. Wichtig ist jedoch die Anzahl, alle Namen und Passnummern der entsprechenden Familienmitglieder anzugeben, die den Nachzug nach Deutschland begehren. Nur so kann sichergestellt werden, dass allen Personen der Zutritt zur Vorsprache in der Auslandvertretung gestattet wird.
Hinweis! Familienangehörige, die den Nachzug zu subsidiär schutzberechtigten Personen begehren, müssen sich auf der Warteliste Nachzug zum subsidiär Schutzberechtigten registrieren. Hierbei muss jede antragstellende Person gesondert registriert werden. Familien können u.a. anhand der gemeinsamen Referenzperson in Deutschland identifiziert werden und erhalten dann zur gleichen Zeit ihren Termin.
Zur Notwendigkeit der persönlichen Vorsprache und der Zumutbarkeit langer Wartezeiten auf einen Vorsprachetermin bei einer Auslandsvertretung vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 10.12.2021 – OVG 6 S 32/21 und OVG 6 S 47/21, sowie VG Berlin, Beschluss vom 28.01.2022 – VG 37 L 4/22 V mit weiteren Nachweisen und Fachinformation des DRK-Suchdienstes vom 8.04.2022, S.3/4.
Wurde ein Visum zur Familienzusammenführung bereits bei einer der vorbezeichneten Auslandsvertretungen beantragt und scheitert die Abholung gegenwärtig an einer Einreisemöglichkeit nach Indien bzw. Pakistan, können andere Auslandsvertretungen in der Region bei der Visumerteilung unterstützen, soweit Betroffenen die Ausreise aus Afghanistan bzw. Einreise in einen Anrainerstaat gelingen sollte. Nach Vorlage des Reisepasses und der Bestätigung, dass das Visum zur Abholung bereit liegt, besteht dann die Möglichkeit, dass die deutsche Auslandsvertretung des jeweiligen Aufenthaltsortes den Pass entsprechend visiert. Vgl. hierzu Hinweis des Auswärtigen Amtes unter der Rubrik „Fragen und Antworten: Unterstützung bei der Ausreise aus Afghanistan“ bzw. BT Drs. 19/32677 vom 14.10.2021, S.8)
Die Webseite der Deutschen Botschaft Neu Delhi weist unter „Afghan applicants in India“ zudem darauf hin, dass afghanische Antragsteller, die bereits auf der Warteliste eingetragen sind und auf einen Termin für ein Interview warten oder kürzlich aus Afghanistan fliehen mussten, sich per E-Mail an afgvisa(at)newd.diplo.de wenden können, um einen Termin für ein Interview zu erhalten. Entsprechende Nachweise sind beizufügen.