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11. Nachzug der Eltern zu unbegleiteten Minderjährigen  
Nachzug der Eltern zu unbegleiteten Minderjährigen (§ 36 Abs. 1 AufenthG) Der Elternnachzug zu minderjährigen Drittstaatsangehörigen richtet sich nach den §§ 27, 29, 36 Abs. 1 AufenthG. Hält sich e  
12. Impressum & Datenschutz  
Impressum & Datenschutz Informationsverbund Asyl & Migration e.V. Haus der Demokratie und Menschenrechte Greifswalder Straße 4 10405 Berlin Fax: (030) 46 79 33 29 eMail: kontakt@asyl.net  
13. Unterstützungsmöglichkeiten  
Unterstützungsmöglichkeiten Nachstehende Ausführungen sollen den Beteiligten erläutern, wo sie Hilfe bei der Durchführung des Familiennachzugsverfahrens finden können. Unterstützung durch Beratungsste  
14. fap-info-sheet_2024-01.pdf  
Funded by Family Assistance Programme Familienunterstützungsprogramm I O M FA M I LY A S S I S TA N C E P RO G R A M M E The IOM Family Assistance Programme (FAP) is funded by the German Federal Fo  
15. Eritrea  
Bearbeitung von Visumsanträgen eritreischer Staatsangehöriger Die deutsche Botschaft in Asmara (Eritrea) bearbeitet keine Visaanträge. Für die Bearbeitung von Visaanträgen zum Familiennachzug eritr  
16. E-Mail_von_IOM_fuer_FNZ_zu_subSch_2023-10-06__anonymisiert__-_Dok.pdf  
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17. Start  
Willkommen Der Nachzug von Familienangehörigen zu in Deutschland lebenden Flüchtlingen spielt in der Beratungspraxis eine erhebliche Rolle. Dieses Informationsportal behandelt die Möglichkeiten des F  
18. Innerhalb Europas  
Familienzusammenführung innerhalb Europas Halten sich Familienangehörige einer in Deutschland lebenden asylsuchenden oder schutzberechtigten Person in einem anderen europäischen Land auf, können fol  
19. Außerhalb Europas  
Familienzusammenführung außerhalb Europas Befinden sich Familienangehörige einer in Deutschland aufenthalts- und schutzberechtigten Person außerhalb Europas, kommt eine Familienzusammenführung in Deu  
20. Familienzusammenführung nach der Dublin-III-Verordnung  
Familienzusammenführung nach der Dublin-III-Verordnung Was regelt die Dublin-III-Verordnung? Die sogenannte Dublin-III-Verordnung (VO) regelt die Kriterien und das Verfahren zur Bestimmung des Staa  
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