Verfahren

In der Praxis wird das Verfahren zum Familiennachzug dadurch eingeleitet, dass das nachzugswillige Familienmitglied persönlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorspricht und dort ein Visum zum Zweck der Familienzusammenführung beantragt. Weiterführende Informationen zum Ablauf des Verfahrens sind nachstehenden Ausführungen zu entnehmen.