Vereinfachter Nachzug zu Schutzberechtigten („Privilegierung“)

Für den Familiennachzug zu Schutzberechtigten macht das Gesetz eine solche ausdrückliche Ausnahme (sogenannter privilegierter Familiennachzug). Dabei haben Schutzberechtigte und ihre Familienangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Familienzusammenführung (siehe unten). Ansonsten steht es beim Nachzug zu Schutzberechtigten im Ermessen der Behörde, ob von der Erfüllung der Voraussetzungen abgesehen wird (siehe Ermessensentscheidung). Schließlich werden in Abgrenzung dazu die Erteilungsvoraussetzungen erklärt, die ansonsten im Regelfall für den Familiennachzug erfüllt sein müssen. Siehe hierzu Regelerteilungsvoraussetzungen.

Familiennachzug von Personen, die sich außerhalb Europas befinden - Inhalt:

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