Syrische Antragsteller können derzeit keine Visumsanträge zum Familiennachzug in der Deutschen Botschaft Damaskus stellen, da die Botschaft für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen wurde. Für diesen Personenkreis besteht eine Sonderzuständigkeit der Deutschen Botschaft in Beirut (Libanon), Amman (Jordanien), Erbil (Irak) und des Generalkonsulats in Istanbul (Türkei).
Die Vorlage eines syrischen Nationalpasses wird regelmäßig zur Durchführung des Visumsverfahrens durch die Auslandsvertretungen verlangt. Insbesondere geht die Bundesregierung im Falle syrischer Staatsangehöriger nicht davon aus, dass eine Passbeschaffung aufgrund der Kriegssituation im Land grundsätzlich unzumutbar wäre. Gleiches gilt, soweit die betroffene Person bereits aus Syrien geflohen ist und zum Zweck der Passbeschaffung Kontakt zur syrischen Auslandsvertretung suchen müsste, vgl. BT-Drs. 18/9133.
Zudem weist die Deutsche Botschaft in Beirut darauf hin, dass antragstellende Personen anhand ihrer Reisepässe eindeutig identifizierbar sein müssen. Besondere Bedeutung hat dies bei Reisepässen minderjähriger Kinder, die bei ihrer Passaustellung unter Umständen noch im Säuglings- oder Kleinkindalter waren. Sollte das Ausstellungsdatum des Passes in solchen Fällen weit zurückliegen, mit der Folge, dass sich das Erscheinungsbild des Kindes deutlich verändert hat, wird die Neubeschaffung eines Passes mit einem aktuellen Bild des Kindes angeraten, um die Identitätsfeststellung im Visumsverfahren zu gewährleisten. Darüber hinaus muss der Pass von Personen, die bei der Ausstellung des Passes 10 Jahre oder älter waren, persönlich unterschrieben sein.
Hinsichtlich vorhandener syrischer Reisepässe ist zudem zu beachten, dass nur solchePässe im Visumsverfahren akzeptiert werden, die von staatlichen syrischen Passbehörden ausgestellt worden sind. Dazu zählen die staatlichen Passbehörden der Provinzhauptstädte (mit den nachfolgenden Ausnahmen) sowie Botschaften und Konsulate der Syrischen Arabischen Republik außerhalb Syriens. Nicht akzeptiert werden Pässe die nach dem 01.01.2015 in Idlib oder Raqa oder zwischen dem 01.01.2015 und 28.02.2018 in Deir Ezzor ausgestellt worden sind, da den deutschen Behörden über die Aussteller und die dort ausgegebenen Dokumente keine ausreichenden Erkenntnisse vorliegen. Syrische Pässe, die in von der terroristischen Organisation IS besetzten Gebieten ausgestellt wurden oder in Gebieten, die von anderen nicht offiziellen syrischen Organisationen verwaltet werden, werden von den Auslandsvertretungen als ungültig angesehen. Hiervon betroffene Antragsteller werden gebeten, Pässe einer anderen ausstellenden Behörde (z.B. aus Damaskus oder einer syrischen Botschaft/Generalkonsulat) vorzulegen.
Zu beachten ist zudem, dass alle syrischen Urkunden und Nachweise zum Personenstand (Geburts- oder Heiratsurkunde), die im Visumsverfahren vorgelegt werden, legalisiert werden müssen.
Die Legalisation syrischer Urkunden wird aktuell nur durch die deutsche Botschaft Beirut durchgeführt.
Die Urkunden müssen vorab vom syrischen Außenministerium überbeglaubigt werden.
Die deutsche Botschaft Beirut legalisiert keine Urkunden mehr, die nach dem 18.11.2016 in einem der folgenden Gebiete ausgestellt wurden: Deir Ezzor, Raqqa, Edlib, Hasakah (Urkunden, die ab dem 01.05.2019 in Hasakah ausgestellt wurden, können wieder legalisiert werden). Urkunden, die aus diesen Regionen stammen, müssen über das Zentralregister in Damaskus neu ausgestellt werden. Ansonsten ist keine Legalisation möglich.
Syrische Urkunden können zur Legalisation auch per Post aus Deutschland an die deutsche Botschaft Beirut gesendet werden. Diese sind dazu an den Dienstleister VFS Global zu übermitteln.
Vertiefende Hinweise zur Legalisation syrischer Urkunden finden sie unter:
https://beirut.diplo.de/lb-de/service/-/2544942
und in den FAQ´s der Botschaft in Beirut unter:
beirut.diplo.de/lb-de/service/05-VisaEinreise/-/2081732
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt Familienangehörige von syrischen Schutzberechtigten bei der Ausreise nach Deutschland. Zu diesem Zweck hat IOM im Rahmen des Familienunterstützungsprogramms (FAP) Servicezentren unter anderem in Istanbul (Türkei), Beirut (Libanon), Erbil (Irak) und Amman (Jordanien) eröffnet. Aufgabe dieser IOM-FAP Zentren ist es, nachzugswilligen Angehörigen bei Fragen zum Visumsverfahren zu helfen und gemeinsam sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente beim Vorsprachetermin in der deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden können. In Amman, Erbil und Beirut nimmt IOM auch Visumsanträge entgegen und leitet diese zur Prüfung an die entsprechende Auslandsvertretung weiter. Für weiterführende Informationen vgl. den Abschnitt "Unterstützung durch die Internationale Organisation für Migration (IOM)".
Deutsche Botschaft Beirut / Libanon:
Webseite: http://www.beirut.diplo.de/
Telefon: 00961 4 935 000 / -004 / -034 (Fragen zu Visa: mo - fr von 8 bis 12 Uhr / mo - do von 13 bis 16 Uhr) / Fax: 00961 4 935 001 oder /-002 (Visastelle) / E-Mail: info(at)beirut.diplo.de / visa(at)beir.diplo.de
Die Terminbuchung im Rahmen des Familiennachzugs zu Personen mit Flüchtlingsanerkennung erfolgt kostenfrei und direkt über das Online-Terminvergabesystem der Deutschen Botschaft Beirut.
Nachzugswillige Familienangehörige von subsidiär schutzberechtigten Personen müssen sich auf einer gesonderten, zentralen Terminliste registrieren. Weiterführende Hinweise zur Behandlung dieses Personenkreises unter Sonderfall: subsidiär Schutzberechtigte.
Für jede Person – auch für Kinder- ist ein gesonderter Termin zu buchen.
In außergewöhnlichen humanitären oder medizinischen Fällen verweist die Botschaft auf die Möglichkeit einen Sondertermin zu vereinbaren.
Zudem besteht die Möglichkeit einen Vorzugstermin zu erhalten, wenn der Nachzug zu einer unbegleiteten minderjährigen Person nach Deutschland stattfinden soll. Die deutsche Botschaft Beirut vergibt zum Zweck einer rechtzeitigen Antragstellung Sondertermine,wenn das Kind innerhalb der nächsten 12 Monate die Volljährigkeit (18. Geburtstag) erreicht. Betroffene sollten sich in diesen Fällen per Email an die Deutsche Botschaft Beirut (Emailadresse: uma(at)beir.auswaertiges-amt.de) wenden und die besonderen Umstände des Einzelfalls darin darlegen. Weiterführende Hinweise unter: https://beirut.diplo.de/lb-de/service/05-VisaEinreise/-/2543248
Hinweis! In allen Fällen der Möglichkeit eines Sondertermins ist vorab ein Termin über das reguläre Terminvergabesystem der Botschaft zu buchen.
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung sollten immer aktuell auf der Webseite der Botschaft abgerufen werden. Hierfür sind unter der Rubrik „Nationale Visa für syrische Antragsteller“ verschiedene Merkblätter für die Erteilung von Visa bereitgestellt. Je nachdem zu wem der Nachzug erfolgt, gelten unterschiedliche Anforderungen an die Nachweise. Die notwendigen Dokumente sind dem jeweils zutreffenden Merkblatt zu entnehmen.
Unter dieser Rubrik finden sich zudem die notwendigen Antragformulare (mehrsprachig), welche im Rahmen der persönlichen Vorsprache eingereicht werden müssen, und dort runtergeladen werden können.
Hilfreiche Informationen zum Visumsverfahren der Botschaft Beirut können zudem denFAQ´ssowie regelmäßig auf der Startseite der deutschen Botschaft Beirut entnommen werden. Hier finden sich auch Hinweise zum Grenzübertritt in den Libanon zum Zweck der Visumsbeantragung, welche dringend zu beachten sind.
Deutsche Botschaft Amman/ Jordanien:
Webseite: https://amman.diplo.de/jo-de
Telefon: 00962-6-5901170 / 00962-6-5901230 (Visastelle) / Fax: 00962-6-5901282
Die Terminbuchung erfolgt kostenfrei über ein Online-Terminvergabesystem. Den darin enthaltenen Ausführungen lassen sich weiterführende Hinweise zur Terminbuchung entnehmen. So genügt z.B. zur persönlichen Vorsprache die Buchung einesTerminspro Familie, d.h. minderjährige Kinder können im Termin ihrer Eltern ebenso ihren Visumsantrag mitstellen.
Sondertermine werden ausweislich der Internetseite der Botschaft Amman grundsätzlich nicht vergeben. Nichtsdestotrotz kann es in außergewöhnlichen Fällen sinnvoll sein, mit der Botschaft dazu Rücksprache zu halten (z.B. in Fällen drohender Volljährigkeit).
Antragsformulare und relevante Merkblätter zur Beantragung des Visums finden sich unter: https://amman.diplo.de/jo-de/service/05-VisaEinreise/-/1350642
Diesen Merkblättern sind die notwendig einzureichenden Dokumente zu entnehmen. Zudem sollte der aktuelle Hinweis beachtet werden, dass syrische Antragsteller in jedem Fall, zusätzlich zu den in den Merkblättern angeführten Dokumenten, bei Antragstellung eine syrische Identitätskarte im Original mit deutscher Übersetzung vorzulegen haben.
Notwendige Legalisationen im Rahmen eines Antrags auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug zu einem in Deutschland anerkannten Schutzberechtigten (Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 1 und Abs. 2 AufenthG) sind gebührenfrei erhältlich. Syrische Dokumente müssen bei der deutschen Botschaft Beirut legalisiert werden. Informationen hierzu finden Sie unter: https://beirut.diplo.de/lb-de/service/-/2100956
Zudem benötigen syrische Staatsangehörige derzeiteine Einreisegenehmigung für Jordanien (vgl. BT-Drs. 18/9133, a.a.o.). Daher rät die Botschaft eine solche Genehmigung vor Einreise bei der zuständigen Stelle (jordanisches Innenministerium) zu beantragen. Bei Einreise ohne eine zuvor eingeholte Genehmigung droht eine Zurückweisung durch die jordanische Grenzpolizei.
Deutsche Auslandsvertretungen in der Türkei
Für Visaanträge syrischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Syrien oder der Türkei zum Zweck des Familiennachzugs liegt die Zuständigkeit zur Bearbeitung seit dem 01.04.2018 ausschließlich beim Generalkonsulat in Istanbul.
Webseite: http://www.tuerkei.diplo.de/
Deutsches Generalkonsulat Istanbul
Telefon: +90 - 212 - 3346 167 (alle Antragsteller)/+90 - 212 - 3346 175 (syrische Antragsteller) / Fax: +49-30-1817-6-7078 (nur nationale Visa)/+49-30-1817-6-7079 (alle Anträge syrischer Staatsangehöriger)
Email: visa(at)ista.diplo.de / visa-syrien(at)ista.diplo.de
Anträge die vor dem 01.04.2018 in der Deutschen Botschaft in Ankara oder beim Generalkonsulat in Izmir gestellt wurden, werden dort noch abschließend bearbeitet.
Deutsche Botschaft Ankara
Telefon: 0090 312 4555 100 (Visastelle) Fax: 0090 312 455 53 36 (Visastelle)
Email: visa(at)anka.auswaertiges-amt.de / syrien-visa(at)anka.auswaertiges-amt.de
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Izmir
Fax: 0- 232 463 79 90 (Türkei)0049-30-5000-67080 (Deutschland)
E-Mail: visa(at)izmi.auswaertiges-amt.de / syrien-visa(at)izmi.auswaertiges-amt.de
Die Terminbuchung in Fällen des Familiennachzugs ist kostenpflichtig und erfolgt ausschließlich online über die Firma IDATA (mehrsprachig). Weiterführende Hinweise hierzu unter:
https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/Visa-fuer-Syrien/-/1891300
Wichtiger Hinweis! Familienangehörige, die den Nachzug zu einer subsidiär schutzberechtigten Person nach Deutschland begehren, sich bereits auf der iData-Liste eingetragen haben (Buchungen bis Juni 2018) und noch keinen Termin erhalten haben, werden gebeten sich per E-Mail an info.fap.tr(at)iom.int mit dem IOM FAP-Büro in Istanbul in Verbindung zu setzen.
Ebenso wie im Libanon besteht in dringenden humanitären und medizinischen Ausnahmefällen (z.B.: dringende medizinische Notfälle, unbegleitete Minderjährige unter 14 Jahren oder schwangere Antragstellerinnen in Begleitung minderjähriger Kinder) die Möglichkeit einen Sondertermin zu erhalten:
https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/Visa-fuer-Syrien/visa-fz-sondertermine/1517648
Vorzugstermine werden zudem vergeben, wenn der Nachzug zu einer unbegleiteten minderjährigen Person nach Deutschland stattfinden soll. Da ein Nachzugsanspruch der Eltern mit Erreichen der Volljährigkeit erlischt, wird ein Sondertermin zum Zweck einer rechtzeitigen Antragstellung gewährt, wenn das Kind innerhalb der nächsten 4 Monate die Volljährigkeit (18. Geburtstag) erreicht. Hinweise hierzu sind abrufbar unter: https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/Visa-fuer-Syrien/-/1808410
Sollte nachzugswilligen Familienangehörigen, welche sich zur Wahrnehmung ihres Termins zur Antragstellung beim Deutschen Generalkonsulat Istanbul von Syrien in die Türkei begeben wollen, die Einreise verwehrt bleiben, finden sich unter nachstehendem Link Hinweise, wie mit verpassten Terminen umzugehen ist:
tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/Visa-fuer-Syrien/visa-fz-termin-problem-grenze/1549710
Informationen zu den notwendigen Unterlagen sowie entsprechende Antragsformulare finden sich für den Nachzug von Eltern zu anerkannten minderjährigen Schutzberechtigten unter: https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/Visa-fuer-Syrien/Familiennachzug/-/1892514
Informationen zu den notwendigen Unterlagen sowie entsprechende Antragsformulare finden sich für den Nachzug zum anerkannten Ehegatten oder Elternteil unter: https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/Visa-fuer-Syrien/Familiennachzug/-/1892532
Hinweise zur Legalisation syrischer Urkunden, vgl. https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/Visa-fuer-Syrien/-/1808014
Die Seite familie.asyl.net wird gefördert von UNHCR