Syrische Antragsteller können derzeit keine Visumsanträge zum Familiennachzug in der deutschen Botschaft Damaskus stellen, da die Botschaft für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen wurde. Den Angaben auf der Webseite der deutschen Botschaft Damaskus zufolge können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Syrien Visaanträge grundsätzlich bei einer der deutschen Auslandsvertretungen an folgenden Orten stellen: Beirut (Libanon), Amman (Jordanien), Istanbul (Türkei), Erbil (Nordirak), Bagdad (Irak), Riad (Saudi-Arabien), Djidda (Saudi-Arabien), Kuwait, Teheran (Iran). Nach Angaben auf der Webseite der deutschen Botschaft Kairo (Ägypten) zufolge können Personen mit Wohnsitz in Syrien zudem auch einen Visumsantrag in Kairo stellen. Weitere Informationen zur Terminregistrierung finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Auslandsvertretung.
Die Vorlage eines syrischen Nationalpasses wird regelmäßig zur Durchführung des Visumsverfahrens durch die Auslandsvertretungen verlangt. Insbesondere geht die Bundesregierung im Falle syrischer Staatsangehöriger nicht davon aus, dass eine Passbeschaffung aufgrund der Kriegssituation im Land grundsätzlich unzumutbar wäre. Gleiches gilt, soweit die betroffene Person bereits aus Syrien geflohen ist und zum Zweck der Passbeschaffung Kontakt zur syrischen Auslandsvertretung suchen müsste, vgl. BT-Drs. 18/9133.
Zudem weist die Deutsche Botschaft in Beirut darauf hin, dass antragstellende Personen anhand ihrer Reisepässe eindeutig identifizierbar sein müssen. Besondere Bedeutung hat dies bei Reisepässen minderjähriger Kinder, die bei ihrer Passaustellung unter Umständen noch im Säuglings- oder Kleinkindalter waren. Sollte das Ausstellungsdatum des Passes in solchen Fällen weit zurückliegen, mit der Folge, dass sich das Erscheinungsbild des Kindes deutlich verändert hat, wird die Neubeschaffung eines Passes mit einem aktuellen Bild des Kindes angeraten, um die Identitätsfeststellung im Visumsverfahren zu gewährleisten.
Darüber hinaus muss der Pass von Personen, die bei der Ausstellung des Passes 10 Jahre oder älter waren, persönlich unterschrieben sein (vgl. Deutsche Botschaft Beirut, FAQ, Reisepässe).
Hinsichtlich vorhandener syrischer Reisepässe ist zudem zu beachten, dass nur solchePässe im Visumsverfahren akzeptiert werden, die von staatlichen syrischen Passbehörden ausgestellt worden sind. Dazu zählen die staatlichen Passbehörden der Provinzhauptstädte (mit den nachfolgenden Ausnahmen) sowie Botschaften und Konsulate der Syrischen Arabischen Republik außerhalb Syriens. Nicht akzeptiert werden Pässe die nach dem 01.01.2015 in Idlib oder Raqa oder zwischen dem 01.01.2015 und 28.02.2018 in Deir Ezzor ausgestellt worden sind, da den deutschen Behörden über die Aussteller und die dort ausgegebenen Dokumente keine ausreichenden Erkenntnisse vorliegen. Syrische Pässe, die in von der terroristischen Organisation Daesh (IS) besetzten Gebieten ausgestellt wurden oder in Gebieten, die von anderen nicht offiziellen syrischen Organisationen verwaltet werden, werden von den Auslandsvertretungen als ungültig angesehen. Hiervon betroffene Antragsteller werden gebeten, Pässe einer anderen ausstellenden Behörde (z.B. aus Damaskus oder einer syrischen Botschaft/Generalkonsulat) vorzulegen.
Zu beachten ist zudem, dass alle syrischen Urkunden und Nachweise zum Personenstand (Geburts- oder Heiratsurkunde), die im Visumsverfahren vorgelegt werden, legalisiert werden müssen.
Die Legalisation syrischer Urkunden wird aktuell nur durch die Deutsche Botschaft Beirut durchgeführt.
Die Urkunden müssen vorab vom syrischen Außenministerium überbeglaubigt werden.
Die deutsche Botschaft Beirut legalisiert keine Urkunden mehr, die nach dem 18.11.2016 in einem der folgenden Gebiete ausgestellt wurden: Deir Ezzor, Raqqa, Edlib, Hasakah (Urkunden, die ab dem 01.05.2019 in Hasakah ausgestellt wurden, können wieder legalisiert werden). Urkunden, die aus diesen Regionen stammen, müssen über das Zentralregister in Damaskus neu ausgestellt werden. Ansonsten ist keine Legalisation möglich.
Syrische Urkunden können zur Legalisation auch per Post aus Deutschland an die deutsche Botschaft Beirut gesendet werden. Diese sind dazu an den Dienstleister VFS Global zu übermitteln.
Vertiefende Hinweise zur Legalisation syrischer Urkunden finden sie unter:
https://beirut.diplo.de/lb-de/service/-/2544942
und in den FAQ´s der Botschaft in Beirut unter:
beirut.diplo.de/lb-de/service/05-VisaEinreise/-/2081732
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt Familienangehörige von syrischen Schutzberechtigten bei der Ausreise nach Deutschland. Zu diesem Zweck hat IOM im Rahmen des Familienunterstützungsprogramms (FAP) Servicezentren unter anderem in Istanbul (Türkei), Beirut (Libanon), Erbil (Irak) und Amman (Jordanien) eröffnet. Aufgabe dieser IOM-FAP-Zentren ist es, nachzugswilligen Angehörigen bei Fragen zum Visumsverfahren zu helfen und gemeinsam sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente beim Vorsprachetermin in der deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden können. In Amman, Erbil und Beirut nimmt IOM auch Visumsanträge entgegen und leitet diese zur Prüfung an die entsprechende Auslandsvertretung weiter. Für weiterführende Informationen vgl. den Abschnitt "Unterstützung durch die Internationale Organisation für Migration (IOM)".
Deutsche Botschaft Beirut / Libanon:
Webseite: http://www.beirut.diplo.de/
Telefon: 00961 4 935 000 / -004 / -034 (Fragen zu Visa: Mo - Fr von 8 bis 12 Uhr / Mo - Do von 13 bis 16 Uhr) / Fax: 00961 4 935 001 oder /-002 (Visastelle) / E-Mail: info(at)beirut.diplo.de / visa(at)beir.diplo.de
Die Terminbuchung im Rahmen des Familiennachzugs zu Personen mit Flüchtlingsanerkennung erfolgt kostenfrei und direkt über das Online-Terminvergabesystem der Deutschen Botschaft Beirut.
Nachzugswillige Familienangehörige von subsidiär schutzberechtigten Personen müssen sich auf einer gesonderten, zentralen Terminliste registrieren. Weiterführende Hinweise zur Behandlung dieses Personenkreises unter Sonderfall: subsidiär Schutzberechtigte.
Für jede Person – auch für Kinder – ist ein gesonderter Termin zu buchen.
In außergewöhnlichen humanitären oder medizinischen Fällen verweist die Botschaft auf die Möglichkeit einen Sondertermin zu vereinbaren.
Zudem besteht die Möglichkeit einen Vorzugstermin zu erhalten, wenn der Nachzug zu einer unbegleiteten minderjährigen Person nach Deutschland stattfinden soll. Die deutsche Botschaft Beirut vergibt zum Zweck einer rechtzeitigen Antragstellung Sondertermine,wenn das Kind innerhalb der nächsten 12 Monate die Volljährigkeit (18. Geburtstag) erreicht. Betroffene sollten sich in diesen Fällen per E-Mail an die Deutsche Botschaft Beirut (E-Mail-Adresse: uma(at)beir.auswaertiges-amt.de) wenden und die besonderen Umstände des Einzelfalls darin darlegen. Weiterführende Hinweise unter: https://beirut.diplo.de/lb-de/service/05-VisaEinreise/-/2543248
Hinweis! In allen Fällen der Möglichkeit eines Sondertermins ist vorab ein Termin über das reguläre Terminvergabesystem der Botschaft zu buchen.
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung sollten immer aktuell auf der Webseite der Botschaft abgerufen werden. Hierfür sind unter der Rubrik „Nationale Visa für syrische Antragsteller“ verschiedene Merkblätter für die Erteilung von Visa bereitgestellt. Je nachdem zu wem der Nachzug erfolgt, gelten unterschiedliche Anforderungen an die Nachweise. (Die notwendigen Dokumente sind dem jeweils zutreffenden Merkblatt zu entnehmen. Die Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen sind auch auf Arabisch abrufbar.)
Unter dieser Rubrik finden sich zudem die notwendigen Antragformulare (mehrsprachig), welche im Rahmen der persönlichen Vorsprache eingereicht werden müssen, und dort runtergeladen werden können.
Hilfreiche Informationen zum Visumsverfahren der Botschaft Beirut können zudem denFAQ´ssowie regelmäßig der Startseite der deutschen Botschaft Beirut entnommen werden. Hier finden sich auch Hinweise zum Grenzübertritt in den Libanon zum Zweck der Visumsbeantragung, welche dringend zu beachten sind.
Deutsche Botschaft Amman / Jordanien:
Webseite: https://amman.diplo.de/jo-de
Telefon: 00962-6-5901170 / 00962-6-5901230 (Visastelle) / Fax: 00962-6-5901282
Die Terminbuchung erfolgt kostenfrei über ein Online-Terminvergabesystem. Den darin enthaltenen Ausführungen lassen sich weiterführende Hinweise zur Terminbuchung entnehmen. So genügt z.B. zur persönlichen Vorsprache die Buchung einesTerminspro Familie, d.h. minderjährige Kinder können im Termin ihrer Eltern ebenso ihren Visumsantrag mitstellen.
Sondertermine werden ausweislich der Internetseite der Botschaft Amman grundsätzlich nicht vergeben. Nichtsdestotrotz kann es in außergewöhnlichen Fällen sinnvoll sein, mit der Botschaft dazu Rücksprache zu halten (z.B. in Fällen drohender Volljährigkeit).
Antragsformulare und relevante Merkblätter zur Beantragung des Visums finden sich unter: https://amman.diplo.de/jo-de/service/05-VisaEinreise/-/1350642
Diesen Merkblättern sind die notwendig einzureichenden Dokumente zu entnehmen. Zudem sollte der aktuelle Hinweis beachtet werden, dass syrische Antragsteller, zusätzlich zu den in den Merkblättern angeführten Dokumenten, bei Antragstellung eine syrische Identitätskarte im Original mit deutscher Übersetzung vorzulegen haben.
Notwendige Legalisationen im Rahmen eines Antrags auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug zu einem in Deutschland anerkannten Schutzberechtigten (Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 1 und Abs. 2 AufenthG) sind gebührenfrei erhältlich. Syrische Dokumente müssen bei der deutschen Botschaft Beirut legalisiert werden. Informationen hierzu finden Sie unter: https://beirut.diplo.de/lb-de/service/-/2100956
Zudem benötigen syrische Staatsangehörige derzeiteine Einreisegenehmigung für Jordanien (vgl. BT-Drs. 18/9133, Antwort auf Frage 13). Daher rät die Botschaft, eine solche Genehmigung vor Einreise bei der zuständigen Stelle (jordanisches Innenministerium) zu beantragen. Bei Einreise ohne eine zuvor eingeholte Genehmigung droht eine Zurückweisung durch die jordanische Grenzpolizei.
Deutsche Auslandsvertretungen in der Türkei
Für Visaanträge syrischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Syrien oder der Türkei zum Zweck des Familiennachzugs liegt die Zuständigkeit zur Bearbeitung seit dem 01.04.2018 ausschließlich beim Generalkonsulat in Istanbul.
Webseite: http://www.tuerkei.diplo.de/
Deutsches Generalkonsulat Istanbul
Telefon: +90 - 212 - 3346 167 (alle Antragsteller)/+90 - 212 - 3346 175 (syrische Antragsteller) / Fax: +49-30-1817-6-7078 (nur nationale Visa)/+49-30-1817-6-7079 (alle Anträge syrischer Staatsangehöriger)
Email: visa(at)ista.diplo.de / visa-syrien(at)ista.diplo.de
Die Terminbuchung in Fällen des Familiennachzugs ist kostenpflichtig und erfolgt ausschließlich online über die Firma IDATA (mehrsprachig). Weiterführende Hinweise hierzu unter:
https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/Visa-fuer-Syrien/-/1891300
Hinweis! Familienangehörige, die den Nachzug zu subsidiär schutzberechtigten Personen begehren, müssen sich auf der Warteliste Nachzug zum subsidiär Schutzberechtigten registrieren. Hierbei muss jede antragstellende Person gesondert registriert werden. Familien können u.a. anhand der gemeinsamen Referenzperson in Deutschland identifiziert werden und erhalten dann zur gleichen Zeit ihren Termin.
Ebenso wie im Libanon besteht in dringenden humanitären und medizinischen Ausnahmefällen (z.B.: dringende medizinische Notfälle) die Möglichkeit einen Sondertermin zu erhalten.
Vorzugstermine werden zudem vergeben, wenn der Nachzug zu einer unbegleiteten minderjährigen Person nach Deutschland stattfinden soll. Da ein Nachzugsanspruch der Eltern mit Erreichen der Volljährigkeit vor allem beim Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen mit subsidiärem Schutzstatus erlischt, wird ein Sondertermin zum Zweck einer rechtzeitigen Antragstellung gewährt, wenn das Kind innerhalb der nächsten Monate die Volljährigkeit (18. Geburtstag) erreicht. In einem solchen Fall sollte die Visastelle und/oder die IOM per E-Mail kontaktiert werden.
Informationen für nicht-türkische Staatsangehörige zu den notwendigen Unterlagen sowie entsprechende Antragsformulare für den Familiennachzug (und andere Arten von nationalen Visa) finden sich hier: https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/-/2170670
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