Die nachzugswilligen Familienangehörigen müssen sich auf einer zentralen Terminliste registrieren. Es gibt keine separaten Terminlisten der einzelnen deutschen Auslandsvertretungen.
Bei der Terminregistrierung werden folgende Angaben abgefragt: Name, Passnummer, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit des antragstellenden (nachziehenden) Familienmitglieds, Auswahl der Auslandsvertretung zur Antragsstellung, E-Mail-Adresse und Telefonnummer zur Kontaktaufnahme, Name und Geburtsdatum sowie Datum und Aktenzeichen des BAMF-Anerkennungsbescheids des in Deutschland lebenden, subsidiär schutzberechtigten Familienmitgieds.
Jedes nachzugswillige Familienmitglied benötigt eine eigene Terminregistrierung.
Bei Fragen und Unsicherheiten in Bezug auf die Terminregistrierung können sich die Antragstellenden direkt mit dem Familienunterstützungsprogramm der Internationalen Organisation für Migration (IOM)in Verbindung setzen (siehe Unterstützungsmöglichkeiten / Unterstützung durch die Internationale Organisation für Migration (IOM)).
Hinweis! Wichtig ist eine umgehende Kontaktaufnahme mit IOM aber vor allem in den Fällen, in denen sich die Kontakt- oder Passdaten der Antragsteller seit der Registrierung geändert haben.
Die Terminanfragen werden chronologisch abgearbeitet, wobei IOM mit der Terminvergabe betraut wurde und nach und nach Kontakt mit den Antragstellern aufnehmen wird. Ausnahmen werden nur in besonders begründeten, dringenden humanitären oder medizinischen Notfällen zugelassen.