Verfahren

Achtung! Der Familiennachzug gem. § 36a AufenthG zu Menschen mit subsidiärem Schutzstatus wurde ab dem 24.07.2025 für zwei Jahre ausgesetzt. Mehr Informationen, siehe hier.

Auch beim Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Personen wird das Verfahren zum Familiennachzug dadurch eingeleitet, dass das nachzugswillige Familienmitglied ein Visum zum Zweck der Familienzusammenführung beantragt. Einzelne Verfahrensschritte unterscheiden sich jedoch im Vergleich zu sonstigen Fällen des Familiennachzugs. Weiterführende Informationen zum Ablauf des Verfahrens sind nachstehenden Ausführungen zu entnehmen.