Der Nachzug von Familienangehörigen zu in Deutschland lebenden Flüchtlingen spielt in der Beratungspraxis eine erhebliche Rolle. Dieses Informationsportal behandelt die Möglichkeiten des Familiennachzugs zu folgenden Personen:
Unterschieden wird dabei danach, ob sich die nachzugswilligen Angehörigen innerhalb oder außerhalb Europas befinden.
Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu Menschen mit subsidiärem Schutz ist am 24.07.2025 in Kraft getreten. Mehr Informationen hier.
Dieses Informationsportal richtet sich insbesondere an Beraterinnen und Berater, die mit rechtlichen und praktischen Fragen beim Familiennachzug zu Flüchtlingen konfrontiert sind. Die Seite wird laufend aktualisiert und vervollständigt, für Hinweise und Korrekturen sind wir stets dankbar. Bitte richten Sie diese an den Informationsverbund Asyl und Migration.
Eine Übersicht der Veranstaltungen zu aktuellen Fragen des Familiennachzugs, sowie dazugehörige Unterlagen finden Sie hier.
Checklisten zu den rechtlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug in verschiedenen Konstellationen (Stand Dezember 2024) finden Sie hier.
Einen ersten Überblick zum Thema bietet das Merkblatt zur Familienzusammenführung, das auch auf Englisch, Arabisch und Tigrinya verfügbar ist.
Die Seite familie.asyl.net wird gefördert von UNHCR