Bearbeitung von Visumsanträgen eritreischer Staatsangehöriger

Für die Bearbeitung von Visaanträgen zum Familiennachzug eritreischer Staatsangehöriger ist grundsätzlich die deutsche Botschaft in Nairobi (Kenia) örtlich zuständig. Aufgrund der tatsächlichen Entfernung dieser beiden Länder kommt im Rahmen der Beratung zum Familiennachzug jedoch auch den Auslandsvertretungen der unmittelbaren Nachbarstaaten in Khartum (Sudan) und Addis Abeba (Äthiopien) besondere Bedeutung zu, welche im Folgenden hinsichtlich ihrer Besonderheiten ebenso betrachtet werden sollen.