Befinden sich Familienangehörige einer in Deutschland aufenthalts- und schutzberechtigten Person außerhalb Europas, kommt eine Familienzusammenführung in Deutschland nach Maßgabe des deutschen Aufenthaltsgesetzes (nachfolgend: AufenthG) in Betracht.
Grundvoraussetzung des Familiennachzugs nach dem AufenthG ist es, dass die aufenthaltsrechtliche Situation der in Deutschland lebenden Person geklärt ist und ein Aufenthaltsrecht besteht. Die nachzugswillige Person muss sich sodann an eine deutsche Auslandsvertretung im Land ihres gewöhnlichen Aufenthalts wenden und dort ein Visum zum Zweck des Familiennachzugs beantragen.
Hier finden Sie Informationen zum Kreis der nachzugsberechtigten Familienmitglieder, sowie den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen:
Hier finden Sie Informationen zur Einleitung und dem Ablauf eines Visumverfahrens, sowie bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten:
Hier finden Sie nähere Informationen zum Familiennachzug von Personen aus bestimmten Staaten. Erläutert wird das Verfahren für die Bearbeitung von Visaanträgen der Staatsangehörigen folgender Länder:
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