Nachstehende Ausführungen sollen den Beteiligten erläutern, wo sie Hilfe bei der Durchführung des Familiennachzugsverfahrens finden können.
In Deutschland gibt es zahlreiche Beratungsstellen, die in Bezug auf das Verfahren Unterstützung leisten können. Auf den Familiennachzug ist u.a. der DRK-Suchdienst spezialisiert, der mit der Aufgabe betraut ist, für die Bundesregierung den Familiennachzug von Flüchtlingen zu unterstützen, vgl. § 2 DRK-Gesetz von 2008 (DRKG) i.V.m. Art. 74 des I. Zusatzprotokoll vom 08.06.1977 der GFK.
DRK-Suchdienst
Generalsekretariat
Suchdienst - Standort Hamburg
Meiendorfer Straße 205
22145 Hamburg
E-Mail: fz(at)drk-suchdienst.de
Website: https://www.drk-suchdienst.de/wie-wir-helfen/vereinen/fluechtlinge-familienzusammenfuehrung/
Weitere Beratungsstellen des DRK-Suchdienstes: https://www.drk-suchdienst.de/drk-suchdienst-in-ihrer-naehe/
Neben der Beratung von in Deutschland lebenden Flüchtlingen zu den rechtlichen Voraussetzungen der Familienzusammenführung nach dem AufenthG, unterstützt der DRK-Suchdienst zudem bei der weltweiten Suche nach Angehörigen, zu denen der Kontakt aufgrund von Kriegen, bewaffneten Konflikten, Katastrophen oder durch Migration verloren gegangen ist: https://www.drk-suchdienst.de/de.
Weiter unterstützt das, durch das Auswärtige Amt finanzierte, Familienunterstützungsprogramm (FAP) der Internationalen Organisation für Migration (IOM) Ratsuchende in weltweit zehn Servicezentren sowie mittels telefonischer Beratung beim Familiennanchzug nach Deutschland (vgl. FAP Info Sheet). Die Beratung wird auf Arabisch, Dari, Paschtu, Tigrinya, Somali, Englisch, Deutsch und Französisch angeboten.
IOM Familienunterstützungsprogramm Deutschland
Landesamt für Einwanderung Berlin
Haus A, 1. OG, Zimmer 166
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin
E-Mail: info.fap.de(at)iom.int
Telefon: +49 30 2902245500 (Montag bis Donnerstag 10:00 – 16:00)
Website: https://germany.iom.int/de/unterstuetzungsprogramm-familiennachzug-fap
FAP Flyer - Beratung Berlin
Darüber hinaus stellen zahlreiche Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände (z.B. AWO, Caritas und Diakonie) und anderer freier Träger bundesweit Unterstützungsangebote im Bereich der Familienzusammenführung bereit. Informationen zu Ansprechpartnern vor Ort können über die Beratungsstellendatenbank des Informationsverbund Asyl & Migration unter: https://adressen.asyl.net/ abgefragt werden. Zudem können entsprechende Auskünfte zu Kontakten auch bei den Flüchtlingsräten der einzelnen Bundesländer eingeholt werden. Siehe hierzu: http://www.fluechtlingsrat.de/.
Im Bereich der Familienzusammenführung mit minderjährigen Familienangehörigen berät zudem der Internationale Sozialdienst (ISD) zu den rechtlichen Voraussetzungen und möglichen Verfahrenswegen. Über sein Netzwerk kann der ISD den Kontakt zu ausländischen Fachstellen herstellen, die die Möglichkeit der Übersiedlung mit den im Ausland lebenden Personen besprechen, die Situation der dort lebenden Beteiligten klären und darüber berichten. Dabei hilft der ISD zu klären, ob die Übersiedlung des Minderjährigen unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls sinnvoll und ausländerrechtlich möglich ist. Siehe hierzu: http://www.issger.de/de/startseite/startseite.html.
Außerdem hat sich das Netzwerk der Rechtsberaterkonferenz im Bereich Flüchtlingsrecht spezialisiert: https://adressen.asyl.net/weitere-adressen-und-links/rechtsberaterkonferenz/.
Die UNHCR-Vertretung in Deutschland bietet grundsätzlich keine Einzelfallberatung zum Familiennachzug an.
Im Mai 2019 lancierte UNHCR zusammen mit Partnerorganisationen ein Pilotprojekt ("Central Mediterranean Family Reunification Project"), um den Zugang zum Familiennachzug für Kinder und gefährdete Jugendliche an sechs Standorten (Kairo, Ägypten; Tripolis, Libyen; Addis Abeba und Shire, Äthiopien; sowie Kassala und Khartum, Sudan) zu verbessern. Hierzu arbeitet UNHCR auch mit Partnerorganisationen zusammen, die rechtliche Unterstützung und Vertretung anbieten.
An manchen der obengenannten Standorte wurde das Projekt zwischenzeitlich auch auf die Unterstützung beim Ehegattennachzug erweitert.
Weiterführende Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen dieses Projekts, sowie generell durch UNHCR, werden unter https://www.tellingtherealstory.org/en/updates/family-reunification/ sowie dem Informationsblatt zum Projekt bereitgestellt. Für Familiennachzugsfälle aus Ägypten, Äthiopien, Libyen und Sudan, kann über die dort aufgeführten E-Mail Adressen (auf Englisch) direkt Kontakt mit UNHCR vor Ort aufgenommen werden, um Unterstützungsmöglichkeiten abzuklären.
Zusätzlich stehen unter https://www.tellingtherealstory.org/en/updates/unhcr-helpline-numbers/ Telefonnummern der UNHCR Helplines für Flüchtlinge und Asylsuchende in Libyen, Addis Abeba (Äthiopien), Hargeisa (Somalia), Sudan und Tunesien zur Verfügung, an die sich Betroffene vor Ort wenden können.
Das UNHCR-Regionalbüro für Europa hat im Februar 2023 "Empfehlungen zu flexiblen Ansätzen im Rahmen von Familienzusammenführungsverfahren in Europa" veröffentlicht. Die Empfehlungen richten sich an die europäischen Staaten und umfassen verschiedene Möglichkeiten der flexibleren Verfahrensgestaltung in Familiennachzugsverfahren.
Die Help-Seiten des UNHCR stellen länderspezifische Informationen zu bestimmten Themen und Hilfsangeboten für Flüchtlinge und Asylsuchende bereit. Einige dieser Help-Seiten enhalten zudem Hinweise zu möglichen Kontaktstellen vor Ort für Fragen des Familiennachzugs. Direkte Links zu einzelnen Help-Seiten hier:
Diese Kontaktmöglichkeiten bestehen außerhalb des Familiennachzugsprojekt des UNHCR.
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt Familienangehörige von in Deutschland lebenden, schutzberechtigten Personen bei der Ausreise nach Deutschland. Zu diesem Zweck betreibt IOM im Rahmen des Familienunterstützungsprogramms (Family Assistance Programme - FAP) Servicezentren in:
Aufgabe dieser FAP-Zentren ist es, nachzugswilligen Angehörigen in Fragen zum Visumverfahren zu helfen und gemeinsam sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visum-Termin vorgelegt werden können. Weiterführende Informationen und Kontaktdaten können dem Informationsblatt zum IOM Familienunterstützungsprogramm entnommen werden.
Nachzugswillige Familienangehörige, die sich in einem Land aufhalten, in dem IOM kein Servicezentrum unterhält, können sich zum Zweck der Unterstützung im Nachzugsverfahren an das IOM FAP-Büro in Berlin wenden:
IOM Familienunterstützungsprogramm Deutschland
Landesamt für Einwanderung Berlin
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin
E-Mail: info.fap.de(at)iom.int
Telefon: +49 30 2902245500 (Montag bis Donnerstag 10:00 – 16:00)
Website: https://germany.iom.int/de/unterstuetzungsprogramm-familiennachzug-fap
Aktuelle Informationen veröffentlicht das Family Assistance Programme der IOM regelmäßig auch auf ihren Facebook-Seiten:
http://www.facebook.com/IOM.Family.Assistance.Programme (Deutschland, Irak, Jordanien, Libanon, Türkei)
https://www.facebook.com/IOM.Family.Assistance.Programme.AF (Afghanistan, Iran, Pakistan)
https://www.facebook.com/IOM.Family.Assistance.Programme.EA (Äthiopien, Kenia und Sudan)
In Beirut unterstützt IOM die deutschen Auslandsvertretungen bei der medizinischen Beurteilung von Einzelfällen (vgl. auch Informationen IOM Migration Health Assessments & Travel Health Assistance). Dies bedeutet, dass soweit bereits eine Eintragung in die Terminliste der Deutschen Botschaft erfolgt ist oder ein entsprechender Sondertermin aufgrund der medizinischen Situation angefragt wurde, die nachzugswillige Person ihre medizinischen Unterlagen/Atteste an die IOM (Email: mhfap.lb(at)iom.int) übersenden kann. Nach Zahlung einer entsprechenden Gebühr beurteilt IOM die medizinische Situation anhand der zugegangenen Atteste oder lädt die betroffene Person zur weiteren medizinischen Untersuchung. Weitergehende Informationen zu den Einzelheiten dieses Verfahrens vgl. Merkblatt der deutschen Botschaft in Beirut zum Nachzug sonstiger Familienangehöriger sowie Merkblatt der IOM Merkblatt - medizinische Beurteilung und Gebühren.
In Bezug auf die praktische Unterstützung kann IOM Nürnberg darüber hinaus bei der Organisation von Flügen und den erforderlichen Ausreisegenehmigungen in Kooperation mit den IOM Missionen in den Herkunftsländern unterstützen, wenn der Familiennachzug nach Deutschland gewährt wurde. Zudem kann IOM notwendige Begleitpersonen für kranke oder behinderte Reisende vermitteln, wenn die Kosten dafür getragen werden. Auch in Fällen unbegleiteter, minderjähriger Personen kann IOM teilweise unterstützend hinsichtlich der Organisation einer Begleitperson tätig werden.
Zu beachten ist, dass IOM die Familienzusammenführung nicht finanziell unterstützt.
Die Kosten der Familienzusammenführung sind grundsätzlich eigenständig von den Familienmitgliedern zu tragen.
Im Rahmen der Familienzusammenführung eines in Deutschland schutzberechtigten, unbegleiteten Minderjährigen mit seinen Eltern kann unter Umständen eine Übernahme der Flugkosten durch das zuständige Jugendamt in Frage stehen, denn soweit die Zusammenführung der Rückführung in die Obhut der Eltern dient, kann dies zum Leistungskatalog des § 37 SGB VIII gezählt werden und in Form von einmaligen Beihilfen oder Zuschüssen gemäß § 39 Abs. 3 SGB VIII übernommen werden, vgl. Stellungnahme des Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. vom 15.08.2016. Eine solche Entscheidung steht jedoch im Ermessen des Jugendamtes und sollte im konkreten Einzelfall durch entsprechende Rücksprache geklärt werden (Vgl. bzgl. einer Kostenübernahme für die Beschaffung eines Identitätsdokuments für einen jungen Erwachsenen nach § 39 Abs. 3 SGB VIII, VG Stuttgart, Urteil vom 08.11.2021 - 7 K 917/21)
Ob öffentliche Leistungsträger wie das Jobcenter verpflichtet werden können, für Kosten der Ausstellung von Reisepässen, DNA-Gutachten oder die Beschaffung anderer notwendiger Dokumente im Visumsverfahren aufzukommen, untersucht die Arbeitshilfe "Infoblatt für Mitarbeitende in den Migrationsfachdiensten - Zu den rechtlichen Möglichkeiten der Übernahme von Kosten des Familiennachzugs zu international Schutzberechtigten", welche im Auftrag der Diakonie Deutschland im November 2019 erstellt wurde. Das Gutachten erörtert die Geltendmachung nach den Bestimmungen des SGB XII und rät, aufgrund einer Vielzahl offener Rechtsfragen in diesem Zusammenhang, geeignete Einzelfälle mit rechtskundiger Unterstützung als sog. "Musterverfahren" zu führen. Soweit finanzielle Unterstützung bezüglich der Rechtshilfekosten für ein solches Verfahren benötigt wird, steht Sebastian Ludwig von der Diakonie Deutschland als Ansprechpartner zur Verfügung (Email: sebastian.ludwig(at)diakonie.de).
Die Seite familie.asyl.net wird gefördert von UNHCR