Bitte beachten: Dieses Informationsportal befasst sich ausschließlich mit dem Bereich des Nachzugs zu den oben genannten Gruppen schutzsuchender oder schutzberechtigter Personen. In der Beratung ist dieser Bereich zu unterscheiden von weiteren Möglichkeiten der Familienzusammenführung, insbesondere den Folgenden:

  • Familienzusammenführung zu EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern nach den Vorschriften des Freizügigkeitsgesetzes (FreizügG);
  • zu Deutschen gemäß § 28 Aufenthaltsgesetz (AufenthG);
  • zu Drittstaatsangehörigen (also weder Deutsche noch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger), die keinen Asylantrag gestellt haben und/oder keinen Schutzstatus erhalten haben (nach den Bestimmungen der §§ 29 ff. AufenthG).

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